Nachfolgend finden Sie unsere Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für:
den FLEETIZE®-Service und Onlineshop
die Miete von Hardware
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den FLEETIZE®-Service und Onlineshop
Stand: 20.12.2015
§ 1. Geltungsbereich und Änderungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag und alle folgenden im Zusammenhang
mit dem FLEETIZE®-Service geschlossenen Verträge zwischen der FLEETIZE GmbH
(nachfolgend "Fleetize" genannt) und dem Kunden. Der Kunde und Fleetize vereinbaren ausdrücklich,
dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden diesbezüglich keine Anwendung finden.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen
werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens
in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.
- Die Zustimmung des Kunden zum Angebot von Fleetize gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht
vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese
Genehmigungswirkung wird ihn Fleetize in ihrem Angebot besonders hinweisen. Fleetize wird dann die
geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen, bzw.
die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
§ 2. FLEETIZE®-Service
- Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des FLEETIZE®-Service zur Nutzung durch
den Kunden. Der FLEETIZE®-Service unterstützt den Kunden über eine auf einem Webserver betriebene
Anwendung, die über den FLEETIZE®-Tracker mittels mobiler Kommunikation mit Daten aus dem Global
Positioning System (GPS-Ortungsdaten) erhebt, sowie digitalen Darstellungen und bei dem Management
der erfassten Fahrten mit dem Ziel.
- Der Kunde ist berechtigt, den FLEETIZE®-Service in Verbindung mit der im Auftragsformular genannten
Anzahl an Trackern zu nutzen. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht am
FLEETIZE®-Service zum Zweck der Erfassung seiner Fahrten für die Dauer dieses Vertrages
(Nutzungslizenz). Der Kunde kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt, die Anzahl der Geräte erhöhen.
Fleetize und der Kunde werden dann einen entsprechenden neuen Vertrag abschließen.
- Für die technologisch aufwendige Bereitstellung des FLEETIZE®-Service sind eine Vielzahl von
einzelnen Leistungen und Handlungen notwendig. Der Kunde verantwortet in der Leistungs- und
Informationskette folgende Leistungen und Handlungen:
- Ausrüstung des Fahrzeuges oder der Fahrzeuge des Kunden mit funktionstüchtigen
FLEETIZE®-Trackern
- Herstellung der sicheren und hinreichend stabilen Verbindung dieser Tracker zum
FLEETIZE®-Service soweit nicht anders vereinbart,
- Nutzung einer funktionstüchtigen und von Fleetize unterstützten Browsersoftware,
- Zugang via Internet zum FLEETIZE®-Service mit ausreichender Übertragungskapazität,
- Korrekte Einrichtung des FLEETIZE®-Service.
- Fleetize gewährleistet das die Bereitstellung des FLEETIZE®-Service soweit und solange
sich die Leistungserbringung im direkten Einflussbereich von Fleetize befindet. Daher fortdauernde
Unterstützung der vom FLEETIZE®-Service angebotenen Funktionalitäten durch GPS oder die
mobilen Kommunikationsdienste von der Leistung durch Fleetize ausgeschlossen. Auch kann Fleetize
daher nicht für die erfolgreiche Nutzung des FLEETIZE®-Service für den in Ziffer 2.1 und
2.2 aufgeführten bestimmungsgemäßen Gebrauch einstehen. Denn die Bereitstellung des
FLEETIZE®-Service ist partiell von Umständen abhängig, die von Dritten erbracht werden
und/oder außerhalb des für Fleetize zumutbaren Einflussbereichs liegen. Darin eingeschlossen sind
auch solche Umstände, für die der Kunde gemäß Ziffer 2.3 verantwortlich ist.
- Fleetize ist ein innovatives Unternehmen und entwickelt seine Services beständig weiter. Daher wird
Fleetize nach seinem Ermessen in entsprechenden Zyklen das Design der FLEETIZE®-Website sowie die Art
und Weise wie die Positionsdaten angezeigt werden, überarbeiten.
§ 3. Übertragung und Telekommunikationsleistung
- Fleetize stellt den Service ausschließlich im Vertragsgebiet bereit. Die für die Übermittlung der
Ortungsdaten zwischen den FLEETIZE®-Trackern und dem FLEETIZE®-Service notwendigen
Kommunikationsdienste werden durch und in Abhängigkeit von Dritten erbracht. Der Kunde stimmt zu,
dass Fleetize diese Dienste daher eine durchgehende, lückenlose Verfügbarkeit im gesamten
Vertragsgebiet (zum Beispiel aufgrund von Lücken in der Netzabdeckung und aufgrund der Tatsache,
dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienste aus Wartungszwecken,
Sicherheitszwecken, aufgrund behördlicher Anweisungen etc. zu unterbrechen) sowie die hinreichende
Performanz der Verbindung sowie der Datenübertragung nicht gewährleisten kann.
§ 4. SIM-Karten (subscriber idenity modul)
- Zum Zwecke der übermittlung der Ortungsdaten durch die FLEETIZE®-Tracker an den
FLEETIZE®-Service, stellt Fleetize dem Kunden für jeden FLEETIZE®-Tracker, für den der
Kunde eine Nutzungslizenz des FLEETIZE®-Service erworben hat, jeweils eine fest im
FLEETIZE®-Tracker verbaute SIM-Karte zur Verfügung. Der Kunde verpflichtete sich, die jeweilige
SIM-Karte nicht aus dem FLEETIZE®-Tracker zu entfernen und die SIM-Karte ausschließlich im
Zusammenhang mit dem FLEETIZE®-Tracker und zum vorstehend genannten Zweck einzusetzen.
- Die SIM-Karte(n) verbleiben im Eigentum von Fleetize. Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte(n)
bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages herauszugeben oder auf Verlangen von Fleetize zu zerstören
sowie die erfolgreiche Zerstörung gegenüber Fleetize nachzuweisen.
- Der Kunde stellt Fleetize und verbundene Unternehmen gegenüber Ansprüchen aufgrund der Verletzung
vertraglicher Regelungen bezüglich SIM-Karten frei von und verteidigt sie gegen Verluste, Schäden,
Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang
mit Klagen Dritter entstehen, insbesondere aufgrund von Ansprüchen des
Kommunikationsdienstanbieters aus der vertraglich nicht gedeckten Nutzung der von Fleetize
gelieferten SIM-Karten durch den Kunden.
§ 5. Gebühren und Zahlung
- Der Kunde ist verpflichtet, Fleetize für die Erbringung des FLEETIZE®-Service die
vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren gelten, falls nicht anders ausgewiesen, zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und aller weiteren Verkaufssteuern, Nebenkosten und Auslagen.
- Die Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt. Sie können danach von Fleetize jeweils um 01.01.
eines jeden Kalenderjahres, der auf das erste vollständige Vertragsjahr folgt, angepasst werden
soweit nach dem Abschluss des Vertrages relevante Kostenveränderungen eintreten. Relevante
Kostenveränderungen in diesem Sinne sind insbesondere solche aufgrund von Tarifabschlüssen, IT-
und Kommunikationskostenänderungen sowie Material- oder Energiepreisänderungen. Sie sind von
Fleetize auf Verlangen nachzuweisen. Die Gebührenanpassung wird vier (4) Monate nach der
Ankündigung gegenüber dem Kunden in Textform wirksam.
- Der Kunde ist berechtigt innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung
der Gebühren im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene
Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts mit Wirkung
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen, sofern die Preiserhöhung nach Ziffer
5.2 mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Falls der Kunde von
diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit
Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder
nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis
fortgesetzt. Die Gebührenerhöhung wird jedoch nur wirksam, sofern Fleetize den Kunden im Rahmen
ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht
fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert hinweist.
- Falls nicht anders vereinbart, sind die Gebühren monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus
zu zahlen. Der Kunde erhält die Rechnungen grundsätzlich monatlich über das Kundenportal und kann
sie online unter der ihm von Fleetize mitgeteilten Internetseite einsehen und herunterladen. Der
Kunde ist verpflichtet regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens
fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Falls ein SEPA-Lastschriften-Mandat existiert,
bucht Fleetize den zu zahlenden Betrag von dem in dem SEPA-Mandat genannten Konto ab. Abbuchungen
erfolgen bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen frühestens einen Werktag nach Ankündigung mit der
Rechnung, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Ankündigung mit der
Rechnung. Falls eine Abbuchung nicht erfolgreich ist:
- liegt eine Verletzung einer Vertragspflicht vor, die der Kunde zu vertreten hat.
- hat Fleetize das Recht, den Zugang zum und die Nutzung des FLEETIZE®-Service
durch den Kunden auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge (einschließlich Zinsen und
Kosten) beglichen sind und
- sind die Kosten der Aussetzung des Services sowie die erneute Berechtigung vom Kunden zu
tragen.
- Alle vom Kunden zu erbringenden Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder Abzug zu leisten. Davon
ausgenommen ist die Aufrechnung mit Forderungen, die unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder
anerkannt sind.
- Fleetize kann auf dem Konto des Kunden ein Kreditlimit einführen oder vom Kunden verlangen,
ausreichende Sicherheiten bereitzustellen, falls zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Falls der Kunde das Kreditlimit überschreitet oder nicht in
der Lage ist, die geforderten Sicherheiten bereitzustellen, kann Fleetize den Vertrag mit
sofortiger Wirkung beenden.
§ 6. Preise, Versand und Zahlung im Onlineshop
- Die Preise sind in Euro (EUR) und gelten bei digitalen Medien für das Versenden per Mail oder Download.
Produkte, die auf dem Postweg versandt werden verstehen sich zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten. Die Preise und
Kosten sind in Netto angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sofern nicht anders angegeben.
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder
Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Ware ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu
bezahlen, sofern keine alternative Zahlungsmethode gewählt wurde. Die Bezahlung durch den Kunden kann per Überweisung
oder PayPal erfolgen, aber in jedem Falle per Vorkasse. Im Falle einer Auslandsüberweisung gehen Gebühren zulasten
des Käufers. Der Käufer hat in diesem Falle die Gebühren bei der Überweisung entsprechend einzukalkulieren.
- Im Falle einer PayPal-Überweisung wird vom Shopsystem automatisch die PayPal-Gebühr auf die Bestellung aufgerechnet
(BGB §270), sodass bei einer PayPal-Transaktion eine ausreichende Summe nach Abzug der von PayPal erhobenen Gebühren
auf unserem Konto eingeht. Die aktuellen Konditionen können jederzeit bei PayPal eingesehen werden. Zu diesem Zeitpunkt
betragen diese (01. Januar 2016): Pauschal 0,35 Euro zzgl. 1,9 % bei EU Transaktionen und 3,9% bei nicht EU-Transaktionen
für eingehende Zahlungen. Die Berechnung vom Shopsystem erfolgt dabei "im Hundert" sodass der genaue Rechnungsbetrag bei
Fleetize eingeht.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von Fleetize.
§ 8. Widerrufs- und Rückgaberecht
- Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und Sie im Rahmen eines Kaufvertrags bei uns nur eine Ware bestellen
oder mehrere Waren, die zusammen an Sie geliefert werden, gilt die folgende Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsfrist
beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
- Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und Sie bei uns im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren
bestellen, die nur getrennt an Sie geliefert werden können gilt dagegen die folgende Widerrufsbelehrung: Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
- Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Im Falle einer SIM-Karten-Aktivierung tritt der Kunde von seinem Widerrufsrecht teilweise zurück, sobald die SIM-Karte
durch Inbetriebnahme beim SIM-Karten-Provider aktiviert wird. Die dadurch bei Fleetize entstanden Kosten sind
vom Kunden zu tragen.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss dieser ggf. Wertersatz leisten, soweit dieser die Verschlechterung
zu vertreten hat. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die
Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind ausreichend versichert zurückzusenden.
- Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 u.a. nicht bei:
- - Verträgen zur Lieferung von Waren, die - nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- - Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und
Illustrierten.
§ 9. Rücknahme
- Nach Ablauf des Widerrufsrechts oder dem Anfordern der Lizenzdateien ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen.
§ 10. Sicherheit
- Neben der technischen Sicherheit ist das Management der Zugänge zum FLEETIZE®-Service
von zentraler Bedeutung im Sicherheitskonzept von Fleetize. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde
die nötigen Zugangsinformationen, insbesondere die Bezeichnungen des Accounts, Benutzernamen und
Passwörter. Der Kunde ist verpflichtet die ausgestellten Passwörter unverzüglich, nach der
erstmaligen Benutzung für den Zugang zum FLEETIZE®-Service zu ändern und die
Zugangsinformationen geheim zu halten.
- Der Kunde ist für jegliche Nutzung des FLEETIZE®-Services durch die für ihn
eingerichteten Zugänge verantwortlich. Er haftet für Schäden, die aufgrund des Zugangs eines
Dritten über die Zugangsinformationen des Kunden entstehen. Das gilt auch wenn der Kunde der
Nutzung der Zugangsinformationen durch den Dritten nicht zugestimmt hat oder sich dessen nicht
bewusst war. Davon ausgenommen sind Schäden, die drei (3) Werktagen nach dem Eingang einer
schriftlichen Aufforderung des Kunden zur Sperrung des Zugangs bei Fleetize entstehen.
§ 11. Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen,
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Sie verpflichten ihre im Zusammenhang mit dem
Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG,
soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Fleetize erhebt und speichert im Interesse des Kunden neben den Vertrags- und Abrechnungsdaten des
Kunden nur die Ortungsdaten der Fahrzeug(e) nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und
Datenvermeidung. Hierzu gehören u.a. Name, Vorname, Anschrift, Rechnungsanschrift, Alter,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden, sowie bei Erteilung einer Einzugsermächtigung auch
dessen Bankverbindung. Kundenbezogene Daten und Ortungsdaten wird Fleetize nur in dem Umfang
erheben, speichern und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages und die Verbesserung des
FLEETIZE®-Services erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten
in diesem Umfang zu. Details über Art und Umfang der erfassten Daten entnehmen Sie bitte
unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.fleetize.com/datenschutz
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des
FLEETIZE®-Service personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den
anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle
eines Verstoßes Fleetize von Ansprüchen Dritter frei. Fleetize empfiehlt dem Kunden in diesem
Zusammenhang dringend, betroffene Dateninhaber ordnungsgemäß über die Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für seine Zwecke zu informieren und eine entsprechende
Einwilligung einzuholen.
- Die Rechte und Pflichten nach Ziffer 7.1 bis 7.3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im
Einflussbereich von Fleetize liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
- Sofern dennoch personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien nach Maßgabe von
§ 11 BDSG eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Die Vereinbarung über die
Auftragsdatenverarbeitung geht diesem Vertrag im Fall von Widersprüchen vor.
- Fleetize ist berechtigt das Hosting seiner Rechenzentren an einen Dritten innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums auszulagern soweit nicht anders vereinbart. Fleetize stellt sicher,
dass dieser Dritter rechtlich an die einschlägigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und an die
jeweiligen Verpflichtungen aus den Bestimmungen der Datenschutzgesetze als „Datenverarbeiter“
gemäß der Definition in der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) gebunden ist.
- Der Kunde hat das Recht seine Zustimmung zur Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der
Ortsdaten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Dem Kunden
ist bekannt, dass Fleetize aufgrund eines solchen Widerrufs u. U. den FLEETIZE®-Service
nicht zur Verfügung stellen kann. Der Widerruf hat keinerlei Auswirkungen auf diese Vereinbarung
und auf die Verpflichtungen des Kunden (beispielsweise seine Zahlungsverpflichtung) aus dieser
Vereinbarung.
- Fleetize trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß
der Anlage zu § 9 BDSG. Fleetize schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und
Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, Anwendungs- sowie Ortungsdaten und ggf.
sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht
autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere
schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen von Fleetize oder Dritte, ganz gleich, auf welchem Wege diese erfolgen. Fleetize
ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik und der
Art der zu schützenden Daten angemessen geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen
ähnliche schädliche Programme sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des
Schutzes gegen Einbruch.
- Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Anfragen von Dateninhabern, Behörden oder Gerichten zur
Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund seiner Nutzung des FLEETIZE®-Service
beantwortet. Der Kunde verpflichtet sich ausreichende Prozesse für die Bearbeitung solcher Anfragen
zu implementieren und vorzuhalten.
§ 12. Geistiges Eigentum
- Fleetize behält das gesamte bestehende geistige Eigentum an dem FLEETIZE®-Service sowie
Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des bestehenden geistigen Eigentums. Fleetize
räumt dem Kunden in Ziffer 2.2 ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit
beschränktes Recht ein, das geistige Eigentum zu nutzen. Der Kunde erhält zu keinem Zeitpunkt ein
Recht oder Anrecht an dem geistigen Eigentum von Fleetize aufgrund der Nutzung, die der Kunde nach
diesem Vertrag davon zieht.
- Fleetize hat das Recht, diese Vereinbarung sofort zu kündigen, sofern der Kunde direkt oder
indirekt das geistige Eigentum von Fleetize bestreitet oder Handlungen unternimmt, die das Recht
von Fleetize am FLEETIZE®-Service oder den Wert der damit verbundenen Rechte an
geistigem Eigentum gefährden oder einschränken.
- Fleetize erhält vom Kunden das räumliche, sachliche und zeitlich uneingeschränkte Recht zur Nutzung
und Verwertung der an Fleetize über die FLEETIZE®-Tracker übermittelten Daten und zwar zu eigenen
Zwecken. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Daten auf sämtliche bekannten Arten zu nutzen,
diese ganz oder teilweise dauerhaft oder vorübergehend zu vervielfältigen durch laden, anzeigen,
ablaufen, übertragen oder speichern zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin
enthaltenen Datenbestände, sowie das Recht die Daten anonym zu verbreiten, vorzuführen, über
Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z.B. über
Internet). Umfasst ist auch das Recht, die Daten zu ändern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu
arrangieren oder sonst wie umzuarbeiten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der
gleichen Weise wie die ursprünglichen Fassungen zu nutzen und zu verwerten. Das Recht schließt auch
künftige, neue Nutzungsformen mit ein.
§ 13. Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen
Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich
zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Sie werden
vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln,
die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle Angelegenheiten
hinsichtlich des Geschäftsbetriebs und/oder der kommerziellen Bedingungen von Fleetize sowohl
während der Vertragsdauer als auch auf die Dauer von 5 Jahren darüber hinaus streng vertraulich
zu behandeln. Die Bestimmungen gelten nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei
nachweisen kann, dass:
- sie bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass es dabei zu einem Vertragsbruch
durch die empfangende Partei gekommen ist; oder
- sie sich vor dem Empfangsdatum durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der
empfangenden Partei befanden und dies ohne Einschränkungen hinsichtlich einer Offenlegung;
oder
- sie von einer Drittpartei empfangen wurden, die sie rechtmäßig erworben hat und die keiner
Verpflichtung hinsichtlich der Offenlegung unterliegt; oder
- sie unabhängig, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen, erarbeitet wurden.
§ 14. Haftung
- Selbstverständlich haftet Fleetize dem Kunden für alle Schäden, die durch Fleetize sowie ihre
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, soweit sich aus den Regelungen in diesem Paragrafen nicht etwas anderes ergibt. Die
Bestimmungen in diesem Paragrafen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, soweit nicht an anderer Stelle im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
- Für andere als für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), für die
unbeschränkt gehaftet wird, ist die Haftung für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden beschränkt. In diesen Fällen haftet Fleetize dem Grunde nach für die Verletzung einer
wesentlichen vertraglichen Pflicht sowie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach
Ende des Jahres, in dem die Aufwendung oder der Schaden entstanden ist und der Kunde Kenntnis von
Fleetize als (möglichen) Verletzer erhalten hat oder hätte erhalten müssen, sind ausgeschlossen,
es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, in welchem Fall die gesetzlichen
Verjährungsregelungen gelten.
- Alle gesetzlichen Gewährleistungen oder sonstigen Bedingungen, die nicht ausdrücklich in diesem
Vertrag genannt werden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Sollte Fleeitze für die Erfassung eines digitalen Fahrtenbuchs genutzt werden, haftet Fleetize nicht
für die Anerkennung des Fahrtenbuchs beim Finanzamt. Das FLEETIZE®-Fahrtenbuch entspricht
den im §8 Absatz 2 des EStG definierten Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch und entspricht somit den
Konfirmitätsanforderungen deutscher Steuerbehörden. Da für die Korrektheit eines Fahrtenbuchs weitere
Faktoren wie z.B. die Plausibilität vorliegender Tankbelege relevant sind, bleibt die endgültige
Anerkennung immer dem jeweiligen Finanzamt vorbehalten.
§ 15. Höhere Gewalt
- Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer
höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne
anzusehen:
- von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Aufstand, Unruhen, Meuterei, Blockade, Embargo, Unwetter
- andauernde innerbetriebliche, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen,
- nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht,
sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung selbst erbringt.
Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen.
§ 16. Dauer und Beendigung
- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung oder dem abweichend vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft. Er
endet nach der Erstlaufzeit. Nach der Mindestvertragslaufzeit, spätestens nach vierundzwanzig (24)
Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf 12 Monate, es sei denn,
eine Partei teilt der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem sich der
Vertrag verlängern würde, schriftlich ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern.
- Jede Partei kann, unbeschadet ihrer anderen Rechte hieraus, den Vertrag mit sofortiger Wirkung
außerordentlich schriftlich kündigen, falls:
- die andere Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrages nicht beachtet oder befolgt,
einschließlich unterlassener oder verspäteter Zahlungen und dieser Verzug oder Verstoß
(falls dieser geheilt werden kann) nicht innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach
schriftlicher Mitteilung, die den Verstoß bezeichnet und die Aufforderung beinhaltet, den
selbigen zu heilen, geheilt wird,
- eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- das Vorliegen eines Antrags auf Abwicklung der anderen Partei;
- die andere Partei ist Gegenstand einer Entscheidung oder ein wirksamer
Beschluss ist ergangen, die andere Partei abzuwickeln;
- die andere Partei geht einen umfassenden Vergleich oder eine umfassende
Vereinbarung mit ihren Gläubigern ein oder eine Abtretung zugunsten ihrer
Gläubiger oder ähnliche Regelungen
- die andere Partei geht in Liquidation;
- die andere Partei stellt die Fortführung des Unternehmens ein oder droht, sie
einzustellen,
- die FLEETIZE®-Tracker nicht bzw. nicht mehr im Vertragsgebiet zum Betrieb zugelassen
sind oder
- die andere Partei mit einer Zahlungsverpflichtung innerhalb von drei (3)
aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug kommt.
- es liegt ein über eine Dauer von drei (3) Monaten andauernder Verzug oder Ausfall der
Leistungserbringung nach diesem Vertrag vor, der aus einem Ereignis höherer Gewalt
resultiert.
§ 17. Schlussbestimmungen
- Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung.
- Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die
Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
- Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht
vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien
übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in
sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessenerweise auszufüllen
bzw. zu ersetzen.
- Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, einen
Untervertrag darüber zu schließen, zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder in ihrer
Gesamtheit noch teilweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, wobei
Fleetize jedoch berechtigt ist, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, in ihrer Gesamtheit
oder teilweise, an verbundene Unternehmen abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen, sie
zu übertragen oder darüber zu verfügen, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden, vorausgesetzt
dass – falls der gesamte Vertrag an ein verbundenes Unternehmen übertragen werden soll – dieses
verbundene Unternehmen ähnlich solvent ist wie Fleetize.
- Fletize nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil. Da das Gesetz über die alternative Streitbeteiligung in Verbrauchersachen dennoch
fordert, hier eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anzugeben, weisen wir Sie
auf folgenden Kontakt hin:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
- Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in erster Instanz die Gerichte von
71332-Waiblingen ausschließlich zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete von Hardware
Stand: 20.12.2015
§ 1. Geltungsbereich und Änderungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag und alle zwischen Fleetize und
dem Kunden im Zusammenhang der Überlassung des FLEETIZE®-Trackers folgenden geschlossenen Verträge
über überlassene Hardware. Der Kunde und Fleetize vereinbaren ausdrücklich, dass die Allgemeinen
Geschäftsbedingen des Kunden keine Anwendung finden.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen
werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens
in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.
- Die Zustimmung des Kunden zum Angebot von Fleetize gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht
vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese
Genehmigungswirkung wird ihn die Fleetize in ihrem Angebot besonders hinweisen. Fleetize wird dann
die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen,
bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
§ 2. Überlassung der FLEETIZE®-Tracker für den FLEETIZE®-Service
- Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der im Antragsformular genannten Fleetize
Trackers (auch Produkt genannt) für den FLEETIZE®-Service zum Gebrauch durch den Kunden
für die Dauer dieses Vertrages. Der FLEETIZE®-Service unterstützt den Kunden über eine
auf einem Webserver betriebene Anwendung, die über den FLEETIZE®-Tracker mittels mobiler
Kommunikation mit Daten aus dem Global Positioning System (GPS-Ortungsdaten) erhebt, sowie
digitalen Darstellungen und bei dem Management der erfassten Fahrten.
- Die Nutzung des FLEETIZE®-Service ist nicht Gegenstand dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderten Geschäftsbedingungen.
§ 3. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden in Bezug auf die FLEETIZE®-Tracker
- Der Kunde nutzt das Produkt bestimmungsgemäß und sorgfältig in Übereinstimmung mit den
Anleitungen und Beschreibungen von Fleetize. Er handelt als sorgsamer Nutzer des Fleetize
Trackers und des FLEETIZE®-Service für die Dauer des Vertrages.
- Nach Vertragsende gibt der Kunde die FLEETIZE®-Tracker zurück. Abgesehen von angemessener
Abnutzung sollten die FLEETIZE®-Tracker sich bei der Rückgabe im gleichen Zustand wie bei
der erstmaligen Überlassung sein. Der Kunde ist verpflichtet, alle zurückzugebenden
FLEETIZE®-Tracker für den Transport angemessen zu verpacken. Er ist für alle Schäden, die
während des Rücktransports entstehen, verantwortlich. Für nicht zurückgegebene Geräte zahlt
der Kunde einen Betrag von 180 € je Gerät, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der
Schaden von Fleetize geringer ist. Darüber hinausgehende Schäden werden von Fleetize
gesondert geltend gemacht.
- Der Kunde hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über die FLEETIZE®-Tracker und ist für sie
verantwortlich. Er zahlt Fleetize auf Verlangen die Wiederbeschaffungskosten für jeden
verlorenen oder „erheblich beschädigten“ FLEETIZE®-Tracker. „erheblich beschädigt“ ist ein
Tracker, wenn die Beschädigung von solchem Ausmaß ist, dass die Kosten für die Reparatur
50 Prozent des üblichen Marktpreises des FLEETIZE®-Trackers zu dem jeweiligen Zeitpunkt
betragen oder überschreiten. Bis zu der Feststellung der Wiederbeschaffungskosten ist
der Kunde dazu verpflichtet, die Miete zu entrichten.
- Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von Fleetize nicht dazu
berechtigt, die FLEETIZE®-Tracker zu verkaufen, mit einer Hypothek zu belasten, abzutreten,
unterzuvermieten, zu entfernen, zu verändern, zu modifizieren oder zu reparieren und die
Produkte müssen zu jeder Zeit unter der unmittelbaren Kontrolle, Aufsicht und Anleitung
des Kunden persönlich bleiben.
- Der Kunde hat sich an alle gültigen Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der
FLEETIZE®-Tracker zu halten, es sei denn, solche Gesetze und Bestimmungen beziehen sich
einzig auf die Art und Weise der Herstellung, Verpackung oder Beschriftung der
FLEETIZE®-Tracker. Der Kunde ist verpflichtet, uneingeschränkt zu kooperieren und
Fleetize angemessen zu unterstützen, sollte Fleetize einige oder alle seine
FLEETIZE®-Tracker zurückrufen.
§ 4. Mieten und Gebühren, Zahlung und Nichterfüllung
- Der Kunde ist verpflichtet, Fleetize für die Überlassung der FLEETIZE®-Tracker die vereinbarten
Mieten und Gebühren zu bezahlen. Mieten und Gebühren sind in Euro angegeben exklusive der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, anderer Steuern und indirekter Kosten und Aufwendungen.
- Die Mieten und Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt. Sie können danach von Fleetize
jeweils um 01.01. eines jeden Kalenderjahres, der auf das erste vollständige Vertragsjahr folgt,
angepasst werden soweit nach dem Abschluss des Vertrages relevante Kostenveränderungen
eintreten. Relevante Kostenveränderungen in diesem Sinne sind insbesondere solche aufgrund von
Tarifabschlüssen, IT- und Kommunikationskostenänderungen sowie Material- oder
Energiepreisänderungen. Sie sind von Fleetize auf Verlangen nachzuweisen. Die Gebührenanpassung
wird vier (4) Monate nach der Ankündigung gegenüber dem Kunden in Textform wirksam.
- Der Kunde ist berechtigt innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung
der Gebühren im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene
Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts mit
Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen, sofern die Preiserhöhung
nach Ziffer 5.2 mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt.
Falls der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird die Erhöhung nicht wirksam
und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung
genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Die Gebührenerhöhung wird jedoch nur
wirksam, sofern Fleetize den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das
Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert
hinweist.
- Die Gebühren sind, falls nicht anders vereinbart, monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus
zu zahlen. Der Kunde erhält die Rechnungen grundsätzlich monatlich über das Kundenportal und kann
sie online unter der ihm von Fleetize mitgeteilten Internetseite einsehen und herunterladen. Der
Kunde ist verpflichtet regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens
fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Falls ein SEPA-Lastschriften-Mandat existiert,
bucht Fleetize den zu zahlenden Betrag von dem in dem SEPA-Mandat genannten Konto ab. Abbuchungen
erfolgen bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen frühestens einen Werktag nach Ankündigung mit
der Rechnung, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Ankündigung mit der
Rechnung. Falls eine Abbuchung nicht erfolgreich ist:
- liegt eine Verletzung einer Vertragspflicht vor, die der Kunde zu vertreten hat.
- hat Fleetize das Recht, den Zugang zum und die Nutzung des FLEETIZE®-Service
durch den Kunden auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge (einschließlich Zinsen und
Kosten) beglichen sind und
- sind die Kosten der Aussetzung des FLEETIZE®-Services sowie die erneute Berechtigung vom
Kunden zu tragen.
- Alle vom Kunden zu erbringenden Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder Abzug zu leisten.
Davon ausgenommen ist die Aufrechnung mit Forderungen, die unstreitig, rechtskräftig festgestellt
oder anerkannt sind.
- Fleetize kann auf dem Konto des Kunden ein Kreditlimit einführen oder vom Kunden verlangen,
ausreichende Sicherheiten bereitzustellen, falls zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Falls der Kunde das Kreditlimit überschreitet oder nicht
in der Lage ist, die geforderten Sicherheiten bereitzustellen, kann Fleetize den Vertrag
mit sofortiger Wirkung beenden.
§ 5. Lieferung
- Fleetize ist dazu berechtigt, die Lieferung schrittweise durchzuführen und jeder Schritt der
Lieferung kann separat berechnet werden.
- Alle Bestellungen des Kunden werden in Abhängigkeit der Verfügbarkeit am Lager ausgeführt. Ein
vereinbarter Liefertermin stellt keine endgültige Frist dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich
schriftlich vereinbart.
- Sollte der Kunde die Annahme der FLEETIZE®-Tracker ablehnen, ist er dennoch dazu verpflichtet,
seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In diesem Fall werden die Produkte auf Risiko und
Kosten des Kunden gelagert.
§ 6. Eigentum und Besitz am FLEETIZE®-Tracker
- Das Eigentum an den FLEETIZE®-Trackern verbleibt bei Fleetize. Der Kunde wird im Rahmen der
vertragsgemäßen Nutzung Besitzer der FLEETIZE®-Tracker. Kein Anspruch oder Recht an den
FLEETIZE®-Tracker geht mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte auf den
Kunden über.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Bilder oder irgendwelche Kennzeichnungen, die das Eigentum von
Fleetize anzeigen, von den FLEETIZE®-Trackern zu entfernen oder abzudecken.
- Sofern ein Dritter behauptet oder vorgibt, Rechte an den Produkten zu haben, ist der Kunde dazu
verpflichtet, unverzüglich:
- Fleetize schriftlich darüber zu informieren und
- den Dritten schriftlich über die Rechte von Fleetize an dem Produkt zu informieren.
- Fleetize ist dazu berechtigt, die im Eigentum von Fleetize stehenden FLEETIZE®-Tracker abzumontieren
und aus dem Besitz des Kunden oder eines Dritten, der sie im Namen und auf Kosten des Kunden
verwahrt, zu entfernen, sofern der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder es einen begründeten
Verdacht gibt, dass der Kunde hinsichtlich einer seiner Verpflichtungen in Verzug geraten könnte.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle notwendige Unterstützung hinsichtlich des Abbaus sowie der
Entfernung zu leisten und haftet für alle angemessenen Kosten in Bezug auf den Abbau und die
Entfernung.
§ 7. Geistiges Eigentum
- Fleetize behält das gesamte bestehende geistige Eigentum an dem FLEETIZE®-Trackern sowie
Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des bestehenden geistigen Eigentums. Die Nutzung
des FLEETIZE®-Service wird durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom
FLEETIZE®-Service geregelt.
§ 8. Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen
Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält,
vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Sie
werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt
behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden,
mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Kunde verpflichtet sich dazu,
alle Angelegenheiten hinsichtlich des Geschäftsbetriebs und/oder der kommerziellen Bedingungen
von Fleetize sowohl während der Vertragsdauer als auch auf die Dauer von 5 Jahren darüber hinaus
streng vertraulich zu behandeln. Die Bestimmungen gelten nicht für Informationen, von denen die
empfangende Partei nachweisen kann, dass
- sie bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass es dabei zu einem Vertragsbruch
durch die empfangende Partei gekommen ist; oder
- sie sich vor dem Empfangsdatum durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der
empfangenden Partei befanden und dies ohne Einschränkungen hinsichtlich einer
Offenlegung; oder
- sie von einer Drittpartei empfangen wurden, die sie rechtmäßig erworben hat und die keiner
Verpflichtung hinsichtlich der Offenlegung unterliegt; oder
- sie unabhängig, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen, erarbeitet wurden.
§ 9. Mängelansprüche und Rügeobliegenheit
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die FLEETIZE®-Tracker bei Lieferung unverzüglich zu überprüfen,
soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist. Dabei prüft der Kunde, ob die
FLEETIZE®-Tracker den Bestimmungen des Vertrags entsprechen, insbesondere:
- dass die korrekten FLEETIZE®-Tracker geliefert wurden;
- dass die vertraglich festgelegte Anzahl geliefert wurde; und
- dass die gelieferten FLEETIZE®-Tracker den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen
oder, bei nicht Vorhandensein einer solchen Vereinbarung, die Anforderungen erfüllen, die
für die übliche Nutzung oder gewerbliche Zwecke festgelegt wurden.
Sollten Fehler festgestellt werden, ist der Kunde dazu verpflichtet, Fleetize den
Mangel unverzüglich anzuzeigen.
- Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die FLEETIZE®-Tracker als mangelfrei, es sei denn, dass
es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Der Kunde ist nach
rechtzeitiger Benachrichtigung über den Anspruch dazu verpflichtet, die FLEETIZE®-Tracker so lange
zu behalten, bis Fleetize die Gelegenheit hatte, die FLEETIZE®-Tracker zu überprüfen oder bis
Fleetize den Kunden darüber informiert, dass Fleetize auf das Recht auf Überprüfung verzichtet.
Die FLEETIZE®-Tracker können Fleetize erst dann zurückgegeben werden, wenn Fleetize gemäß den
Bedingungen, die von Fleetize festgelegt wurden, sein schriftliches oder textuelles (E-Mail)
Einverständnis dazu gegeben hat. Sollte Fleetize feststellen, dass der Anspruch berechtigt ist,
wird Fleetize nach eigenem Ermessen die FLEETIZE®-Tracker ersetzen oder eine Gutschrift
ausstellen.
- Der Kunde ist jederzeit dazu verpflichtet, für den guten und ordnungsgemäßen Zustand der
gelieferten FLEETIZE®-Tracker zu sorgen. Sollte der Kunde diese Bestimmung nicht einhalten,
erlischt der Regressanspruch.
§ 10. Haftung
- Selbstverständlich haftet Fleetize dem Kunden für alle Schäden, die durch Fleetize sowie ihre
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, soweit sich aus den Regelungen in diesem Paragrafen nicht etwas anderes ergibt.
Die Bestimmungen in diesem Paragrafen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, soweit nicht an anderer Stelle im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
- Für andere als für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), für die
unbeschränkt gehaftet wird, ist die Haftung für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden beschränkt. In diesen Fällen haftet Fleetize dem Grunde nach für die Verletzung einer
wesentlichen vertraglichen Pflicht sowie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten
nach Ende des Jahres, in dem die Aufwendung oder der Schaden entstanden ist und der Kunde Kenntnis
von Fleetize als (möglichen) Verletzer erhalten hat oder hätte erhalten müssen, sind ausgeschlossen,
es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, in welchem Fall die
gesetzlichen Verjährungsregelungen gelten.
- Alle gesetzlichen Gewährleistungen oder sonstigen Bedingungen, die nicht ausdrücklich in diesem
Vertrag genannt werden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11. Höhere Gewalt
- Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer
höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne
anzusehen:
- von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Aufstand, Unruhen, Meuterei, Blockade, Embargo, Unwetter
- andauernde innerbetriebliche, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen,
- nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung selbst erbringt.
Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
§ 12. Verzichtserklärung
- Die vertraglichen Rechte einer Partei schränken alle anderen Rechte oder Rechtsmittel, die den
Parteien zustehen, nicht ein und das Versäumnis oder der Verzug seitens einer der Parteien, ein
Recht laut diesem Vertrag auszuüben, bewirken nicht den Verzicht auf ein solches Recht laut
Vertrag.
§ 13. Versicherung
- Der Kunde ist verpflichtet, die FLEETIZE®-Tracker gegen das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung einerlei aufgrund welcher Ursache zu versichern. Die Versicherungssumme darf dabei
nicht unter dem vollen Wiederbeschaffungswert liegen. Der Kunde hat Fleetize auf Nachfrage einen
entsprechenden Nachweis vorzulegen.
§ 14. Dauer und Beendigung
- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung oder dem abweichend vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft.
Er endet nach der Erstlaufzeit. Nach der Mindestvertragslaufzeit, spätestens nach vierundzwanzig
(24) Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf 12 Monate, es sei
denn, eine Partei teilt der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem
sich der Vertrag verlängern würde, schriftlich ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu
verlängern.
- Jede Partei kann, unbeschadet ihrer anderen Rechte hieraus, den Vertrag mit sofortiger Wirkung
außerordentlich schriftlich kündigen, falls:
- die andere Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrages nicht beachtet oder befolgt,
einschließlich unterlassener oder verspäteter Zahlungen und dieser Verzug oder Verstoß
(falls dieser geheilt werden kann) nicht innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach
schriftlicher Mitteilung, die den Verstoß bezeichnet und die Aufforderung beinhaltet,
den selbigen zu heilen, geheilt wird,
- eines der folgenden Ereignisse eintritt: (1) das Vorliegen eines Antrags auf Abwicklung
der anderen Partei; (2) die andere Partei ist Gegenstand einer Entscheidung oder ein
wirksamer Beschluss ist ergangen, die andere Partei abzuwickeln; (3) die andere Partei
geht einen umfassenden Vergleich oder eine umfassende Vereinbarung mit ihren Gläubigern
ein oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger oder ähnliche Regelungen (4) die
andere Partei geht in Liquidation; (5) die andere Partei stellt die Fortführung des
Unternehmens ein oder droht, sie einzustellen, (6) die FLEETIZE®-Tracker nicht bzw.
nicht mehr im Vertragsgebiet zum Betrieb zugelassen sind oder (7) die andere Partei
mit einer Zahlungsverpflichtung innerhalb von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten in
Verzug kommt.
- es liegt ein über eine Dauer von drei (3) Monaten andauernder Verzug oder Ausfall der
Leistungserbringung nach diesem Vertrag vor, der aus einem Ereignis höherer Gewalt
resultiert.
§ 15. Schlussbestimmungen
- Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung.
- Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die
Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
- Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner
nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von
beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder
unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter
angemessenerweise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
- Keine der Partien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, einen
Untervertrag darüber zu schließen, zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder in ihrer
Gesamtheit noch teilweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, wobei
Fleetize jedoch berechtigt ist, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, in ihrer Gesamtheit
oder teilweise, an verbundene Unternehmen abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen,
sie zu übertragen oder darüber zu verfügen, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden,
vorausgesetzt dass – falls der gesamte Vertrag an ein verbundenes Unternehmen übertragen werden
soll – dieses verbundene Unternehmen ähnlich solvent ist wie Fleetize.
- Fletize nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil. Da das Gesetz über die alternative Streitbeteiligung in Verbrauchersachen dennoch
fordert, hier eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anzugeben, weisen wir Sie
auf folgenden Kontakt hin:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
- Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in erster Instanz die Gerichte von
71332-Waiblingen ausschließlich zuständig.