Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den FLEETIZE-Service und Onlineshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete von Hardware


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den FLEETIZE-Service und Onlineshop

Stand: 17.03.2021

§ 1. Geltungsbereich und Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der FLEETIZE GmbH (nachfolgend "FLEETIZE" genannt) und dem Kunden. Der Kunde und FLEETIZE vereinbaren ausdrücklich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden diesbezüglich keine Anwendung finden.
  2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.
  3. Die Zustimmung des Kunden zum Angebot von FLEETIZE gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn FLEETIZE in ihrem Angebot besonders hinweisen. FLEETIZE wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen, bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

§ 2. FLEETIZE-Service

  1. Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des FLEETIZE-Service zur Nutzung durch den Kunden während der Vertragslaufzeit. Der FLEETIZE-Service unterstützt den Kunden über eine auf einem Webserver betriebene Anwendung, die unter anderem über eine im Fahrzeug verbaute Hardware (nachfolgend "FLEETIZE-Tracker" genannt) Daten aus dem Global Positioning System (GPS-Ortungsdaten) erhebt und diese mittels mobiler Datenkommunikation übermittelt. Diese Daten werden digital dargestellt, um beim Management des Fahrzeuges oder der Fahrzeugflotte bzw. des Geräteparks des Kunden zu unterstützen (im folgenden "Fahrzeugflotte" bezeichnet).
  2. Der Kunde ist berechtigt, den FLEETIZE-Service in Verbindung mit der im Auftragsformular genannten Anzahl an FLEETIZE-Trackern zu nutzen. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht am FLEETIZE-Service zum Zweck der Erfassung, Überwachung und Verfolgung der Fahrzeugflotte des Kunden sowie zu weiteren Informations-, Planungs- und Steuerzwecken bezüglich seiner Fahrzeugflotte für die Dauer dieses Vertrages (Nutzungslizenz). Der Kunde kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt, die Anzahl der FLEETIZE-Tracker erhöhen. FLEETIZE und der Kunde werden dann einen entsprechenden neuen Vertrag abschließen.
  3. Für die technologisch aufwendige Bereitstellung des FLEETIZE-Service sind eine Vielzahl von einzelnen Leistungen und Handlungen notwendig. Der Kunde verantwortet in der Leistungs- und Informationskette folgende Leistungen und Handlungen:
    1. Sicherstellen der rechtlichen Anforderungen an die Ausstattung der Fahrzeugflotte mit FLEETIZE-Trackern für die rechtssichere Nutzung durch Dritte
    2. Ausrüstung der Fahrzeugflotte des Kunden mit funktionstüchtigen FLEETIZE-Trackern
    3. Herstellung der sicheren und hinreichend stabilen Verbindung dieser FLEETIZE-Tracker zum FLEETIZE-Service soweit nicht anders vereinbart,
    4. Nutzung einer funktionstüchtigen und von FLEETIZE unterstützten Browsersoftware,
    5. Zugang via Internet zum FLEETIZE-Service mit ausreichender Übertragungskapazität,
    6. korrekte Einrichtung des FLEETIZE-Service,
    7. Prüfung der erfassten Informationen und zeitnahe Rückmeldung fehlerhaft erfasster Informationen (z.B. bei der Führung elektronischer Fahrtenbücher)
  4. FLEETIZE gewährleistet die Bereitstellung des FLEETIZE-Service soweit und solange sich die Leistungserbringung im direkten Einflussbereich von FLEETIZE befindet. Daher sind die fortdauernde Unterstützung der vom FLEETIZE-Service angebotenen Funktionalitäten basierend auf GPS oder die mobilen Kommunikationsdienste von der Leistung durch FLEETIZE ausgeschlossen. Auch kann FLEETIZE daher nicht für die erfolgreiche Nutzung des FLEETIZE-Service für den in Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten bestimmungsgemäßen Gebrauch einstehen. Denn die Bereitstellung des FLEETIZE-Service ist partiell von Umständen abhängig, die von Dritten erbracht werden und/oder außerhalb des für FLEETIZE zumutbaren Einflussbereichs liegen. Darin eingeschlossen sind auch solche Umstände, für die der Kunde gemäß Ziffer 2.3 verantwortlich ist.
  5. FLEETIZE ist ein innovatives Unternehmen und entwickelt seine Services beständig weiter. Daher wird FLEETIZE nach seinem Ermessen in entsprechenden Zyklen das Design der FLEETIZE-Services sowie die Art und Weise wie die Positionsdaten angezeigt werden, überarbeiten.

§ 3. Übertragung und Telekommunikationsleistung

    FLEETIZE stellt den FLEETIZE-Service ausschließlich im Vertragsgebiet bereit. Die für die Übermittlung der Ortungsdaten zwischen den FLEETIZE-Trackern und dem FLEETIZE-Service notwendigen Kommunikationsdienste werden durch und in Abhängigkeit von Dritten erbracht. Der Kunde stimmt zu, dass FLEETIZE diese Dienste daher eine durchgehende, lückenlose Verfügbarkeit im gesamten Vertragsgebiet (zum Beispiel aufgrund von Lücken in der Netzabdeckung und aufgrund der Tatsache, dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienste aus Wartungszwecken, Sicherheitszwecken, aufgrund behördlicher Anweisungen etc. zu unterbrechen) sowie die hinreichende Performanz der Verbindung sowie der Datenübertragung nicht gewährleisten kann.

§ 4. SIM-Karten (subscriber idenity modul)

  1. Zum Zwecke der Übermittlung der Ortungsdaten durch die FLEETIZE-Tracker an den FLEETIZE-Service, stellt FLEETIZE dem Kunden für jeden FLEETIZE-Tracker, für den der Kunde eine Nutzungslizenz des FLEETIZE-Service erworben hat, jeweils eine fest im FLEETIZE-Tracker verbaute SIM-Karte zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweilige SIM-Karte nicht aus dem FLEETIZE-Tracker zu entfernen und die SIM-Karte ausschließlich im Zusammenhang mit dem FLEETIZE-Tracker und zum vorstehend genannten Zweck einzusetzen.
  2. Die SIM-Karte(n) verbleiben im Eigentum von FLEETIZE. Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte(n) bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages herauszugeben oder auf Verlangen von FLEETIZE zu zerstören sowie die erfolgreiche Zerstörung gegenüber FLEETIZE nachzuweisen.
  3. Der Kunde stellt FLEETIZE und verbundene Unternehmen gegenüber Ansprüchen aufgrund der Verletzung vertraglicher Regelungen bezüglich SIM-Karten frei von und verteidigt sie gegen Verluste, Schäden, Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit Klagen Dritter entstehen, insbesondere aufgrund von Ansprüchen des Kommunikationsdienstanbieters aus der vertraglich nicht gedeckten Nutzung der von FLEETIZE gelieferten SIM-Karten durch den Kunden.

§ 5. Gebühren und Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, FLEETIZE für die Erbringung des FLEETIZE-Service die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren gelten, falls nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und aller weiteren Verkaufssteuern, Nebenkosten und Auslagen.
  2. Die Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt. Sie können danach von FLEETIZE jeweils zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres, der auf das erste vollständige Vertragsjahr folgt, angepasst werden soweit nach dem Abschluss des Vertrages relevante Kostenveränderungen eintreten. Relevante Kostenveränderungen in diesem Sinne sind insbesondere solche aufgrund von Tarifabschlüssen, IT- und Kommunikationskostenänderungen sowie Material- oder Energiepreisänderungen. Sie sind von FLEETIZE auf Verlangen nachzuweisen. Die Gebührenanpassung wird vier (4) Monate nach der Ankündigung gegenüber dem Kunden in Textform wirksam.
  3. Der Kunde ist berechtigt innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Gebühren im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und - soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist - auch im Umfang des anderen Produkts mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen, sofern die Preiserhöhung nach Ziffer 5.2 mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Falls der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Die Gebührenerhöhung wird jedoch nur wirksam, sofern FLEETIZE den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert hinweist.
  4. Falls nicht anders vereinbart, sind die Gebühren quartalsweise im Voraus zu zahlen. Der Kunde erhält die Rechnungen grundsätzlich per E-Mail als PDF-Dokument zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Falls ein SEPA-Lastschriften-Mandat existiert, bucht FLEETIZE den zu zahlenden Betrag von dem in dem SEPA-Mandat genannten Konto ab. Abbuchungen erfolgen bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen frühestens einen Werktag nach Ankündigung mit der Rechnung, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Ankündigung mit der Rechnung. Falls eine Abbuchung aufgrund des Verschulden des Kunden nicht erfolgreich ist:
    1. liegt eine Verletzung einer Vertragspflicht vor, die der Kunde zu vertreten hat.
    2. hat FLEETIZE das Recht, den Zugang und die Nutzung des FLEETIZE-Service durch den Kunden auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge (einschließlich Zinsen und Kosten) beglichen sind und
    3. sind die Kosten der Aussetzung des FLEETIZE-Services sowie die erneute Berechtigung vom Kunden zu tragen.
    4. sind die durch eine fehlgeschlagene Abbuchung entstandenen Kosten der kontoführenden Bank vom Kunden zu tragen.
  5. Alle vom Kunden zu erbringenden Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder Abzug zu leisten. Davon ausgenommen ist die Aufrechnung mit Forderungen, die unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
  6. FLEETIZE kann auf dem Konto des Kunden ein Kreditlimit einführen oder vom Kunden verlangen, ausreichende Sicherheiten bereitzustellen, falls zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Falls der Kunde das Kreditlimit überschreitet oder nicht in der Lage ist, die geforderten Sicherheiten bereitzustellen, kann FLEETIZE den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

§ 6. Preise, Versand und Zahlung im Onlineshop

  1. Die Preise sind in Euro (EUR) und gelten bei digitalen Medien für das Versenden per Mail oder Download. Produkte, die auf dem Postweg versandt werden verstehen sich zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten. Die Preise und Kosten sind in Netto angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sofern nicht anders angegeben. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Ware ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine alternative Zahlungsmethode gewählt wurde. Die Bezahlung durch den Kunden kann über die im FLEETIZE-Shop integrierten Zahlungsmittel erfolgen, mindestens jedoch per SEPA-Mandat. Im Falle einer Auslandsüberweisung gehen Gebühren zulasten des Käufers. Der Käufer hat in diesem Falle die Gebühren bei der Überweisung entsprechend einzukalkulieren.
  2. Im Falle einer PayPal-Überweisung wird vom Shopsystem automatisch die PayPal-Gebühr auf die Bestellung aufgerechnet (BGB §270), sodass bei einer PayPal-Transaktion eine ausreichende Summe nach Abzug der von PayPal erhobenen Gebühren auf unserem Konto eingeht. Die aktuellen Konditionen können jederzeit bei PayPal eingesehen werden. Zu diesem Zeitpunkt betragen diese (01. Januar 2016): Pauschal 0,35 Euro zzgl. 1,9 % bei EU Transaktionen und 3,9% bei nicht EU-Transaktionen für eingehende Zahlungen. Die Berechnung vom Shopsystem erfolgt dabei "im Hundert" sodass der genaue Rechnungsbetrag bei FLEETIZE eingeht.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von FLEETIZE.

§ 8. Widerrufs- und Rückgaberecht

  1. Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und dieser im Rahmen eines Kaufvertrags bei uns nur eine Ware bestellt oder mehrere Waren, die zusammen an den Kunden geliefert werden, gilt die folgende Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
  2. Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und dieser bei uns im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren bestellt, die nur getrennt an den Kunden geliefert werden können gilt dagegen die folgende Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  3. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Im Falle einer SIM-Karten-Aktivierung tritt der Kunde von seinem Widerrufsrecht teilweise zurück, sobald die SIM-Karte durch Inbetriebnahme beim SIM-Karten-Provider aktiviert wird. Die dadurch bei FLEETIZE entstanden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
  4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Von einer weiteren Nutzung, Verwertung oder Einreichung der im Rahmen der Nutzung erzeugten Fahrtenbücher, Auswertungen, Arbeitszeitnachweise oder andere Leistungen ist abzusehen. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss dieser ggf. Wertersatz leisten, soweit dieser die Verschlechterung zu vertreten hat. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind ausreichend versichert zurückzusenden.
  5. Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 u.a. nicht bei:
    1. Verträgen zur Lieferung von Waren, die - nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
    2. Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
  6. Die weitere Kostenaufteilung im Falle eines Widerrufs ist wie folgt: Im Falle eines Widerrufs entfallen Kosten, die zur Abwicklung der Bestellung entstanden sind. Diese umfassen die Mietgebühr, Servicekosten und Erstversandkosten. Zahlungsverpflichtungen für darüber hinausgehende, individuell mit dem Kunden vereinbarte Leistungen bleiben bestehen. Die Kosten für den versicherten Rückversand von etwaigen Waren sind vom Kunden selbst zu tragen.

§ 9. Rücknahme bei Widerruf

    Nach Ablauf des Widerrufsrechts ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen.

§ 10. Sicherheit

  1. Neben der technischen Sicherheit ist das Management der Zugänge zum FLEETIZE-Service von zentraler Bedeutung im Sicherheitskonzept von FLEETIZE. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die nötigen Zugangsinformationen, insbesondere die Bezeichnungen des Accounts, Benutzernamen und Passwörter. Der Kunde ist verpflichtet die ausgestellten Passwörter unverzüglich, nach der erstmaligen Benutzung für den Zugang zum FLEETIZE-Service zu ändern und die Zugangsinformationen geheim zu halten.
  2. Der Kunde ist für jegliche Nutzung des FLEETIZE-Services durch die für ihn eingerichteten Zugänge verantwortlich. Er haftet für Schäden, die aufgrund des Zugangs eines Dritten über die Zugangsinformationen des Kunden entstehen. Das gilt auch wenn der Kunde der Nutzung der Zugangsinformationen durch den Dritten nicht zugestimmt hat oder sich dessen nicht bewusst war. Davon ausgenommen sind Schäden, die drei (3) Werktagen nach dem Eingang einer schriftlichen Aufforderung des Kunden zur Sperrung des Zugangs bei FLEETIZE entstehen.

§ 11. Geistiges Eigentum

  1. FLEETIZE behält das gesamte bestehende geistige Eigentum an dem FLEETIZE-Service sowie Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des bestehenden geistigen Eigentums. FLEETIZE räumt dem Kunden in Ziffer 2.2 ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, das geistige Eigentum zu nutzen. Der Kunde erhält zu keinem Zeitpunkt ein Recht oder Anrecht an dem geistigen Eigentum von FLEETIZE aufgrund der Nutzung, die der Kunde nach diesem Vertrag davon zieht.
  2. FLEETIZE hat das Recht, diese Vereinbarung sofort zu kündigen, sofern der Kunde direkt oder indirekt das geistige Eigentum von FLEETIZE bestreitet oder Handlungen unternimmt, die das Recht von FLEETIZE am FLEETIZE-Service oder den Wert der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum gefährden oder einschränken.
  3. FLEETIZE erhält vom Kunden das räumliche, sachliche und zeitlich uneingeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der an FLEETIZE über die FLEETIZE-Tracker übermittelten Daten und zwar zu eigenen Zwecken. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Daten auf sämtliche bekannten Arten zu nutzen, diese ganz oder teilweise dauerhaft oder vorübergehend zu vervielfältigen durch laden, anzeigen, ablaufen, übertragen oder speichern zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände, sowie das Recht die Daten anonym zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z.B. über Internet). Umfasst ist auch das Recht, die Daten zu ändern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren oder sonst wie umzuarbeiten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Weise wie die ursprünglichen Fassungen zu nutzen und zu verwerten. Das Recht schließt auch künftige, neue Nutzungsformen mit ein.

§ 12. Geheimhaltung

    Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Sie werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle Angelegenheiten hinsichtlich des Geschäftsbetriebs und/oder der kommerziellen Bedingungen von FLEETIZE sowohl während der Vertragsdauer als auch auf die Dauer von 5 Jahren darüber hinaus streng vertraulich zu behandeln. Die Bestimmungen gelten nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass:
    1. sie bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass es dabei zu einem Vertragsbruch durch die empfangende Partei gekommen ist; oder
    2. sie sich vor dem Empfangsdatum durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden und dies ohne Einschränkungen hinsichtlich einer Offenlegung; oder
    3. sie von einer Drittpartei empfangen wurden, die sie rechtmäßig erworben hat und die keiner Verpflichtung hinsichtlich der Offenlegung unterliegt; oder
    4. sie unabhängig, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen, erarbeitet wurden.

§ 13. Haftung

  1. Selbstverständlich haftet FLEETIZE dem Kunden für alle Schäden, die durch FLEETIZE sowie ihre gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den Regelungen in diesem Paragrafen nicht etwas anderes ergibt. Die Bestimmungen in diesem Paragrafen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht an anderer Stelle im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Für andere als für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), für die unbeschränkt gehaftet wird, ist die Haftung für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. In diesen Fällen haftet FLEETIZE dem Grunde nach für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht sowie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Ende des Jahres, in dem die Aufwendung oder der Schaden entstanden ist und der Kunde Kenntnis von FLEETIZE als (möglichen) Verletzer erhalten hat oder hätte erhalten müssen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, in welchem Fall die gesetzlichen Verjährungsregelungen gelten.
  5. Alle gesetzlichen Gewährleistungen oder sonstigen Bedingungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt werden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Sollte FLEETIZE für die Erfassung eines digitalen Fahrtenbuchs genutzt werden, haftet FLEETIZE nicht für die Anerkennung des Fahrtenbuchs beim Finanzamt. Das FLEETIZE-Fahrtenbuch entspricht den im §8 Absatz 2 des EStG definierten Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch und entspricht somit den Konformitätsanforderungen deutscher Steuerbehörden. Da für die Korrektheit eines Fahrtenbuchs weitere Faktoren wie z.B. die Plausibilität vorliegender Tankbelege relevant sind, bleibt die endgültige Anerkennung immer dem jeweiligen Finanzamt vorbehalten. Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Korrektheit aller erfassten Fahrtenbuchinformationen. Abweichende Standortinformationen, Distanzen und Zeiten müssen demzufolge regelmäßig vom Kunden selbst überprüft und entsprechend korrigiert werden. FLEETIZE gewährleistet nicht, dass Informationen korrekt erfasst und verarbeitet werden.

§ 14. Höhere Gewalt

    Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
    1. von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
    2. Krieg, Aufstand, Unruhen, Meuterei, Blockade, Embargo, Unwetter
    3. andauernde innerbetriebliche, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen,
    4. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung selbst erbringt. Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 15. Dauer und Beendigung

  1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung oder dem abweichend vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft und verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, eine Partei teilt der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem sich der Vertrag jeweils verlängern würde, schriftlich ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern.
  2. Jede Partei kann, unbeschadet ihrer anderen Rechte hieraus, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich schriftlich kündigen, falls:
    1. die andere Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrages nicht beachtet oder befolgt, einschließlich unterlassener oder verspäteter Zahlungen und dieser Verzug oder Verstoß (falls dieser geheilt werden kann) nicht innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung, die den Verstoß bezeichnet und die Aufforderung beinhaltet, den selbigen zu heilen, geheilt wird,
    2. es liegt ein über eine Dauer von drei (3) Monaten andauernder Verzug oder Ausfall der Leistungserbringung nach diesem Vertrag vor, der aus einem Ereignis höherer Gewalt resultiert.
    3. eines der folgenden Ereignisse eintritt:
      1. das Vorliegen eines Antrags auf Abwicklung der anderen Partei;
      2. die andere Partei ist Gegenstand einer Entscheidung oder ein wirksamer Beschluss ist ergangen, die andere Partei abzuwickeln;
      3. die andere Partei geht einen umfassenden Vergleich oder eine umfassende Vereinbarung mit ihren Gläubigern ein oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger oder ähnliche Regelungen
      4. die andere Partei geht in Liquidation;
      5. die andere Partei stellt die Fortführung des Unternehmens ein oder droht, sie einzustellen,
      6. die FLEETIZE-Tracker nicht bzw. nicht mehr im Vertragsgebiet zum Betrieb zugelassen sind oder
      7. die andere Partei mit einer Zahlungsverpflichtung innerhalb von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug kommt.
  3. Ist das Vertragsverhältnis beendet, bleiben alle Bestandteile des Vertrages anwendbar, die ausdrücklich oder konkludent über die Beendigung des Vertrages hinaus fortbestehen sollen.
  4. Ist das Vertragsverhältnis beendet, wird der Kundenzugriff auf alle Leistungen und Services von FLEETIZE nach Ablauf der gesetzlichen Frist von einem (1) Monat gesperrt und gelöscht.
  5. Sollte FLEETIZE für die Erfassung eines digitalen Fahrtenbuchs genutzt werden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass FLEETIZE keine steuerrechtlichen Pflichten des Anwenders übernimmt. Insbesondere übernimmt FLEETIZE keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Bereitstellung und Speicherung erzeugter Fahrtenbücher über steuerrechtlich geforderte Fristen obliegt stets dem Steuerpflichtigen selbst. Über entsprechende Funktionen der Apps hat der Anwender jederzeit die Möglichkeit, Fahrtenbücher als PDF-Dokument oder unverarbeitetes CSV-Dokument zu exportieren, um diese gesetzeskonform und während der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht digital und als gedrucktes Dokument aufzubewahren.

§ 16. Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
  4. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
  5. Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen, zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder in ihrer Gesamtheit noch teilweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, wobei FLEETIZE jedoch berechtigt ist, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, an verbundene Unternehmen abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen, sie zu übertragen oder darüber zu verfügen, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden, vorausgesetzt dass - falls der gesamte Vertrag an ein verbundenes Unternehmen übertragen werden soll - dieses verbundene Unternehmen ähnlich solvent ist wie FLEETIZE.
  6. FLEETIZE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Da das Gesetz über die alternative Streitbeteiligung in Verbrauchersachen dennoch fordert, hier eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anzugeben, weisen wir Sie auf folgenden Kontakt hin

    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
    Straßburger Str. 8
    77694 Kehl

    Internet: www.verbraucher-schlichter.de

    Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in erster Instanz die Gerichte von 71332-Waiblingen ausschließlich zuständig.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete von Hardware

Stand: 17.03.2021

§ 1. Geltungsbereich und Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag und alle zwischen FLEETIZE und dem Kunden im Zusammenhang der Überlassung des FLEETIZE-Trackers (auch Produkt genannt) folgenden geschlossenen Verträge über überlassene Hardware. Der Kunde und FLEETIZE vereinbaren ausdrücklich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingen des Kunden keine Anwendung finden.
  2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.
  3. Die Zustimmung des Kunden zum Angebot von FLEETIZE gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die FLEETIZE in ihrem Angebot besonders hinweisen. FLEETIZE wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen, bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

§ 2. Überlassung der FLEETIZE-Tracker für den FLEETIZE-Service

  1. Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der über die Bestellung genannten Anzahl an FLEETIZE-Trackern für den FLEETIZE-Service zum Gebrauch durch den Kunden für die Dauer dieses Vertrages.
  2. Der FLEETIZE-Service unterstützt den Kunden über eine auf einem Webserver betriebene Anwendung, die über den FLEETIZE-Tracker mittels mobiler Kommunikation mit Daten aus dem Global Positioning System (GPS-Ortungsdaten) erhebt, sowie digitalen Darstellungen und bei dem Management der erfassten Fahrten.
  3. Die Nutzung des FLEETIZE-Service ist nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderten Geschäftsbedingungen.

§ 3. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden in Bezug auf die FLEETIZE-Tracker

  1. Der Kunde nutzt das Produkt bestimmungsgemäß und sorgfältig in Übereinstimmung mit den Anleitungen und Beschreibungen von FLEETIZE. Er handelt als sorgsamer Nutzer des FLEETIZE-Trackers und des FLEETIZE-Service für die Dauer des Vertrages.
  2. Nach Vertragsende gibt der Kunde die FLEETIZE-Tracker zurück. Abgesehen von angemessener Abnutzung sollten die FLEETIZE-Tracker sich bei der Rückgabe im gleichen Zustand wie bei der erstmaligen Überlassung befinden. Der Kunde ist verpflichtet, alle zurückzugebenden FLEETIZE-Tracker für den Transport angemessen zu verpacken. Er ist für alle Schäden, die während des Rücktransports entstehen, verantwortlich. Für nicht zurückgegebene Geräte zahlt der Kunde einen Betrag von 180 Euro je Gerät, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden von FLEETIZE geringer ist. Darüber hinausgehende Schäden werden von FLEETIZE gesondert geltend gemacht.
  3. Der Kunde hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über die FLEETIZE-Tracker und ist für sie verantwortlich. Er zahlt FLEETIZE auf Verlangen die Wiederbeschaffungskosten für jeden verlorenen oder "erheblich beschädigten" FLEETIZE-Tracker. "erheblich beschädigt" ist ein Tracker, wenn die Beschädigung von solchem Ausmaß ist, dass die Kosten für die Reparatur 50 Prozent des üblichen Marktpreises des FLEETIZE-Trackers zu dem jeweiligen Zeitpunkt betragen oder überschreiten. Bis zu der Feststellung der Wiederbeschaffungskosten ist der Kunde dazu verpflichtet, die Miete zu entrichten.
  4. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von FLEETIZE nicht dazu berechtigt, die FLEETIZE-Tracker zu verkaufen, mit einer Hypothek zu belasten, abzutreten, unterzuvermieten, zu entfernen, zu verändern, zu modifizieren oder zu reparieren und die Produkte müssen zu jeder Zeit unter der unmittelbaren Kontrolle, Aufsicht und Anleitung des Kunden persönlich bleiben.
  5. Der Kunde hat sich an alle gültigen Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der FLEETIZE-Tracker zu halten, es sei denn, solche Gesetze und Bestimmungen beziehen sich einzig auf die Art und Weise der Herstellung, Verpackung oder Beschriftung der FLEETIZE-Tracker. Der Kunde ist verpflichtet, uneingeschränkt zu kooperieren und FLEETIZE angemessen zu unterstützen, sollte FLEETIZE einige oder alle seine FLEETIZE-Tracker zurückrufen.

§ 4. Mieten und Gebühren, Zahlung und Nichterfüllung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, FLEETIZE für die Überlassung der FLEETIZE-Tracker die vereinbarten Mieten und Gebühren zu bezahlen. Mieten und Gebühren sind in Euro angegeben exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, anderer Steuern und indirekter Kosten und Aufwendungen.
  2. Die Mieten und Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt. Sie können danach von FLEETIZE jeweils zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres, der auf das erste vollständige Vertragsjahr folgt, angepasst werden soweit nach dem Abschluss des Vertrages relevante Kostenveränderungen eintreten. Relevante Kostenveränderungen in diesem Sinne sind insbesondere solche aufgrund von Tarifabschlüssen, IT- und Kommunikationskostenänderungen sowie Material- oder Energiepreisänderungen. Sie sind von FLEETIZE auf Verlangen nachzuweisen. Die Gebührenanpassung wird vier (4) Monate nach der Ankündigung gegenüber dem Kunden in Textform wirksam.
  3. Der Kunde ist berechtigt innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Gebühren im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und - soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist - auch im Umfang des anderen Produkts mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen, sofern die Preiserhöhung nach Ziffer 5.2 mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Falls der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Die Gebührenerhöhung wird jedoch nur wirksam, sofern FLEETIZE den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert hinweist.
  4. Die Gebühren sind, falls nicht anders vereinbart, monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus zu zahlen. Der Kunde erhält die Rechnungen grundsätzlich per E-Mail als PDF-Dokument zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Falls ein SEPA-Lastschriften-Mandat existiert, bucht FLEETIZE den zu zahlenden Betrag von dem in dem SEPA-Mandat genannten Konto ab. Abbuchungen erfolgen bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen frühestens einen Werktag nach Ankündigung mit der Rechnung, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Ankündigung mit der Rechnung. Falls eine Abbuchung aufgrund des Verschulden des Kunden nicht erfolgreich ist:
    1. liegt eine Verletzung einer Vertragspflicht vor, die der Kunde zu vertreten hat.
    2. hat FLEETIZE das Recht, den Zugang zum und die Nutzung des FLEETIZE-Service durch den Kunden auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge (einschließlich Zinsen und Kosten) beglichen sind und
    3. sind die Kosten der Aussetzung des FLEETIZE-Services sowie die erneute Berechtigung vom Kunden zu tragen.
    4. sind die durch eine fehlgeschlagene Abbuchung entstandenen Kosten der kontoführenden Bank vom Kunden zu tragen.
  5. Alle vom Kunden zu erbringenden Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder Abzug zu leisten. Davon ausgenommen ist die Aufrechnung mit Forderungen, die unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
  6. FLEETIZE kann auf dem Konto des Kunden ein Kreditlimit einführen oder vom Kunden verlangen, ausreichende Sicherheiten bereitzustellen, falls zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Falls der Kunde das Kreditlimit überschreitet oder nicht in der Lage ist, die geforderten Sicherheiten bereitzustellen, kann FLEETIZE den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

§ 5. Lieferung

  1. FLEETIZE ist dazu berechtigt, die Lieferung schrittweise durchzuführen und jeder Schritt der Lieferung kann separat berechnet werden.
  2. Alle Bestellungen des Kunden werden in Abhängigkeit der Verfügbarkeit am Lager ausgeführt. Ein vereinbarter Liefertermin stellt keine endgültige Frist dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  3. Sollte der Kunde die Annahme der FLEETIZE-Tracker ablehnen, ist er dennoch dazu verpflichtet, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In diesem Fall werden die Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden gelagert.

§ 6. Eigentum und Besitz am FLEETIZE-Tracker

  1. Das Eigentum an den FLEETIZE-Trackern verbleibt bei FLEETIZE. Der Kunde wird im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung Besitzer der FLEETIZE-Tracker. Kein Anspruch oder Recht an den FLEETIZE-Tracker geht mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte auf den Kunden über.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Bilder oder irgendwelche Kennzeichnungen, die das Eigentum von FLEETIZE anzeigen, von den FLEETIZE-Trackern zu entfernen oder abzudecken.
  3. Sofern ein Dritter behauptet oder vorgibt, Rechte an den Produkten zu haben, ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich:
    1. FLEETIZE schriftlich darüber zu informieren und
    2. den Dritten schriftlich über die Rechte von FLEETIZE an dem Produkt zu informieren.
  4. FLEETIZE ist dazu berechtigt, die im Eigentum von FLEETIZE stehenden FLEETIZE-Tracker abzumontieren und aus dem Besitz des Kunden oder eines Dritten, der sie im Namen und auf Kosten des Kunden verwahrt, zu entfernen, sofern der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder es einen begründeten Verdacht gibt, dass der Kunde hinsichtlich einer seiner Verpflichtungen in Verzug geraten könnte. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle notwendige Unterstützung hinsichtlich des Abbaus sowie der Entfernung zu leisten und haftet für alle angemessenen Kosten in Bezug auf den Abbau und die Entfernung.

§ 7. Geistiges Eigentum

    FLEETIZE behält das gesamte bestehende geistige Eigentum an dem FLEETIZE-Trackern sowie Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des bestehenden geistigen Eigentums. Die Nutzung des FLEETIZE-Service wird durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom FLEETIZE-Service geregelt.?

§ 8. Geheimhaltung

    Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Sie werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle Angelegenheiten hinsichtlich des Geschäftsbetriebs und/oder der kommerziellen Bedingungen von FLEETIZE sowohl während der Vertragsdauer als auch auf die Dauer von 5 Jahren darüber hinaus streng vertraulich zu behandeln. Die Bestimmungen gelten nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, das
    1. sie bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass es dabei zu einem Vertragsbruch durch die empfangende Partei gekommen ist; oder
    2. sie sich vor dem Empfangsdatum durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden und dies ohne Einschränkungen hinsichtlich einer Offenlegung; oder
    3. sie von einer Drittpartei empfangen wurden, die sie rechtmäßig erworben hat und die keiner Verpflichtung hinsichtlich der Offenlegung unterliegt; oder
    4. sie unabhängig, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen, erarbeitet wurden.

§ 9. Mängelansprüche und Rügeobliegenheit

  1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die FLEETIZE-Tracker bei Lieferung unverzüglich zu überprüfen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist. Dabei prüft der Kunde, ob die FLEETIZE-Tracker den Bestimmungen des Vertrags entsprechen, insbesondere:
    1. dass die korrekten FLEETIZE-Tracker geliefert wurden;
    2. dass die vertraglich festgelegte Anzahl geliefert wurde; und
    3. dass die gelieferten FLEETIZE-Tracker den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen oder, bei nicht Vorhandensein einer solchen Vereinbarung, die Anforderungen erfüllen, die für die übliche Nutzung oder gewerbliche Zwecke festgelegt wurden.
  2. Sollten Fehler festgestellt werden, ist der Kunde dazu verpflichtet, FLEETIZE den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
  3. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die FLEETIZE-Tracker als mangelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Der Kunde ist nach rechtzeitiger Benachrichtigung über den Anspruch dazu verpflichtet, die FLEETIZE-Tracker so lange zu behalten, bis FLEETIZE die Gelegenheit hatte, die FLEETIZE-Tracker zu überprüfen oder bis FLEETIZE den Kunden darüber informiert, dass FLEETIZE auf das Recht auf Überprüfung verzichtet. Die FLEETIZE-Tracker können FLEETIZE erst dann zurückgegeben werden, wenn FLEETIZE gemäß den Bedingungen, die von FLEETIZE festgelegt wurden, sein schriftliches oder textuelles (E-Mail) Einverständnis dazu gegeben hat. Sollte FLEETIZE feststellen, dass der Anspruch berechtigt ist, wird FLEETIZE nach eigenem Ermessen die FLEETIZE-Tracker ersetzen oder eine Gutschrift ausstellen.
  4. Der Kunde ist jederzeit dazu verpflichtet, für den guten und ordnungsgemäßen Zustand der gelieferten FLEETIZE-Tracker zu sorgen. Sollte der Kunde diese Bestimmung nicht einhalten, erlischt der Regressanspruch.

§ 10. Haftung

  1. Selbstverständlich haftet FLEETIZE dem Kunden für alle Schäden, die durch FLEETIZE sowie ihre gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den Regelungen in diesem Paragrafen nicht etwas anderes ergibt. Die Bestimmungen in diesem Paragrafen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht an anderer Stelle im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Für andere als für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), für die unbeschränkt gehaftet wird, ist die Haftung für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. In diesen Fällen haftet FLEETIZE dem Grunde nach für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht sowie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Ende des Jahres, in dem die Aufwendung oder der Schaden entstanden ist und der Kunde Kenntnis von FLEETIZE als (möglichen) Verletzer erhalten hat oder hätte erhalten müssen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, in welchem Fall die gesetzlichen Verjährungsregelungen gelten.
  5. Alle gesetzlichen Gewährleistungen oder sonstigen Bedingungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt werden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 11. Höhere Gewalt

    Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
    1. von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
    2. Krieg, Aufstand, Unruhen, Meuterei, Blockade, Embargo, Unwetter
    3. andauernde innerbetriebliche, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen,
    4. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung selbst erbringt.
    Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 12. Verzichtserklärung

    Die vertraglichen Rechte einer Partei schränken alle anderen Rechte oder Rechtsmittel, die den Parteien zustehen, nicht ein und das Versäumnis oder der Verzug seitens einer der Parteien, ein Recht laut diesem Vertrag auszuüben, bewirken nicht den Verzicht auf ein solches Recht laut Vertrag.

§ 13. Versicherung

    Der Kunde ist verpflichtet, die FLEETIZE-Tracker gegen das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung einerlei aufgrund welcher Ursache zu versichern. Die Versicherungssumme darf dabei nicht unter dem vollen Wiederbeschaffungswert liegen. Der Kunde hat FLEETIZE auf Nachfrage einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

§ 14. Dauer und Beendigung

  1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung oder dem abweichend vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft und verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, eine Partei teilt der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem sich der Vertrag jeweils verlängern würde, schriftlich ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern.
  2. Jede Partei kann, unbeschadet ihrer anderen Rechte hieraus, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich schriftlich kündigen, falls:
    1. die andere Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrages nicht beachtet oder befolgt, einschließlich unterlassener oder verspäteter Zahlungen und dieser Verzug oder Verstoß (falls dieser geheilt werden kann) nicht innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung, die den Verstoß bezeichnet und die Aufforderung beinhaltet, den selbigen zu heilen, geheilt wird,
    2. es liegt ein über eine Dauer von drei (3) Monaten andauernder Verzug oder Ausfall der Leistungserbringung nach diesem Vertrag vor, der aus einem Ereignis höherer Gewalt resultiert.
    3. eines der folgenden Ereignisse eintritt:
      1. das Vorliegen eines Antrags auf Abwicklung der anderen Partei;
      2. die andere Partei ist Gegenstand einer Entscheidung oder ein wirksamer Beschluss ist ergangen, die andere Partei abzuwickeln;
      3. die andere Partei geht einen umfassenden Vergleich oder eine umfassende Vereinbarung mit ihren Gläubigern ein oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger oder ähnliche Regelungen
      4. die andere Partei geht in Liquidation;
      5. die andere Partei stellt die Fortführung des Unternehmens ein oder droht, sie einzustellen,
      6. die FLEETIZE-Tracker nicht bzw. nicht mehr im Vertragsgebiet zum Betrieb zugelassen sind oder
      7. die andere Partei mit einer Zahlungsverpflichtung innerhalb von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug kommt.

§ 15. Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
  4. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessenerweise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
  5. Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen, zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder in ihrer Gesamtheit noch teilweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, wobei FLEETIZE jedoch berechtigt ist, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, an verbundene Unternehmen abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen, sie zu übertragen oder darüber zu verfügen, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden, vorausgesetzt dass - falls der gesamte Vertrag an ein verbundenes Unternehmen übertragen werden soll - dieses verbundene Unternehmen ähnlich solvent ist wie FLEETIZE.
  6. FLEETIZE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Da das Gesetz über die alternative Streitbeteiligung in Verbrauchersachen dennoch fordert, hier eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anzugeben, weisen wir Sie auf folgenden Kontakt hin

    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
    Straßburger Str. 8
    77694 Kehl

    Internet: www.verbraucher-schlichter.de

    Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in erster Instanz die Gerichte von 71332-Waiblingen ausschließlich zuständig.

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Fassung vom 25.04.2018: anzeigen