14.05.2019

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Neue Auflagen zur Arbeitszeiterfassung durch EuGH-Urteil



Mit einer enormen Reichweite verbreitete sich heute das Urteil aus Luxemburg. Dort fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, welches sich gravierend auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers in Sachen Arbeitszeiterfassung auswirken dürfte. Demnach sind Arbeitgeber in der Europäischen Union ab sofort verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zwingend und vollständig zu erfassen.

Nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs sind alle deutschen Unternehmen künftig verpflichtet, Systeme zur Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter einzuführen. Nur so soll es möglich sein, die Rechte aller Arbeitnehmer schützen zu können.

Vor allem Außendienstmitarbeiter kennen es: Sie verlassen früh Morgens das Haus und machen Ihren Feierabend erst sehr spät. Hierdurch werden die von dem Arbeitsschutz vorgeschriebenen 48 Wochenstunden nicht selten überschritten und fallen meist sogar unter den Tisch. Hinzu kommt, dass das Arbeitszeitgesetz vorschreibt, dass zwischen den Arbeitstagen mindestens elf Stunden Pause am Stück liegen müssen. Und genau hier kommt das Urteil des EuGH ins Spiel: Wenn Arbeitszeiten nicht penibel protokolliert werden, kann ein Arbeitnehmer dementsprechend seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber unmöglich geltend machen.

Das Urteil betrifft alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Auch in Deutschland dürfte das gravierende Auswirkungen auf den Alltag im Job haben. Viele Arbeitnehmer, die in einem flexiblen Arbeitszeitmodell beschäftigt sind, sind hiervon betroffen - wenn auch in positiver Hinsicht. Denn wer Abends eventuell noch E-Mails schreibt und beantwortet, oder dienstlich telefoniert, muss diese Zeit strenggenommen als Arbeitszeit protokollieren.

Um diese Dokumentation überhaupt bewerkstelligen zu können, bedarf es in vielen Unternehmen hoher Investitionen für die Beschaffung entsprechender Gerätschaften wie auch die Betreuung und Pflege der zusätzlich erfassten Informationen nach DSGVO-Standards. Hierbei geht es nicht nur um die Erfassung der Stempelzeiten, sondern auch um die komfortable Auswertung und Bereitstellung gegenüber dem Mitarbeiter.

Auch das Team von FLEETIZE bietet im Bereich der mobilen und stationären Zeiterfassung von Fahrzeugen und Mitarbeitern Lösungen an. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei besonders in der Auswertbarkeit und der intelligenten Ermittlung von (Pflicht-)Abwesenheiten innerhalb der erfassten Arbeitszeiten. Ziel ist es dabei, nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch den Arbeitnehmer eine komfortable Möglichkeit zum Zugriff auf die Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Resturlauben zu ermöglichen.

Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Zeiterfassung mit FLEETIZE unter folgendem Link:

Zeiterfassung mit FLEETIZE


Fleetize
von Fleetize
veröffentlicht am 14.05.2019

Externe Quellen zum Thema: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-arbeitszeiten-103.html

Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Artikel basiert auf recherchierten Informationen des Autors und kann persönliche Meinungen enthalten. Der Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar, noch haften die Fleetize GmbH für die Korrektheit der enthaltenen Informatioenn.

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