Der Fuhrpark-Blog

Interessante Artikel rund um den Fuhrpark & das Personal.


 
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Gesetzesentwurf: Arbeitszeiten müssen elektronisch erfasst werden

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geht bereits seit einigen Monaten durch die Medien. Dabei stellt sich weniger die Frage „Zeiterfassung ja oder nein“ sondern „Zeiterfassung in welcher Form?“. Bisher gibt es hier noch keine konkreten Regelungen. Nun hat das Arbeitsministerium den lang ersehnten Gesetzesentwurf erstellt, welcher eine elektronische Erfassung verpflichtend machen würde. Näheres hierzu, wie die elektronische Arbeitszeiterfassung gelingt und wie diese zeitgleich Geld sparen kann, lesen Sie in diesem Blog-Artikel.



Besuchen Sie FLEETIZE auf der „Flotte!“ 2023

Am 29. Und 30.03.2023 findet der Branchentreff „Flotte!“, in Düsseldorf statt. Erneut ist ein Team von FLEETIZE vor Ort, um Sie über die neuesten Produkte zu informieren, Fachgespräche zu führen und Ihre Fragen zu beantworten. Über 260 Aussteller präsentieren sich und ihre Produkte und Dienstleistungen auf 15000 Quadratmetern. Mehr als 1200 Fuhrparkentscheider sind vor Ort, was großartige Möglichkeiten zum Austausch und Netzwerken bietet.



BAG-Urteil: Resturlaub kann nicht mehr automatisch verfallen

Am 20. Dezember 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche eines Angestellten grundsätzlich nicht automatisch verfallen dürfen. Vorangegangen ist ein EuGH-Urteil, nun wurde die Entscheidung durch das BAG bestätigt. Welche Ausnahmen es hierbei gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.



Die Euro-7-Norm und was sie mit sich bringt

Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission zur Euro-7-Norm ist nach mehreren Aufschüben veröffentlicht worden und steht nun in der Diskussion. Bereits das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euro-4-Norm und niedriger, brachte viele Einschränkungen und Diskussionen mit sich. Die ab 2025 geltende Euro-7-Norm dürfte diesmal vor allem in der immer größer werdenden Elektroauto-Community für hitzigen Gesprächsstoff sorgen.



2023 Geld & Zeit sparen – wie der Wechsel zum elektronischen Fahrtenbuch gelingt

Wer von der 1%-Methode zum Fahrtenbuch wechseln möchte, kann dies nur zum 1. Januar oder unterjährig bei einem Fahrzeugwechsel tun. Ebenso ist der Wechsel von einem Papierfahrtenbuch auf das elektronische Fahrtenbuch zum Jahreswechsel ohne weiteres möglich. Wer also nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen möchte, sollte nun aktiv werden! Worauf Sie bei einem Wechsel achten sollten, erfahren Sie hier:


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