Der Fuhrpark-Blog

Interessante Artikel rund um den Fuhrpark & das Personal.


 
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Besuchen Sie FLEETIZE auf der „Flotte!“ 2023

Am 29. Und 30.03.2023 findet der Branchentreff „Flotte!“, in Düsseldorf statt. Erneut ist ein Team von FLEETIZE vor Ort, um Sie über die neuesten Produkte zu informieren, Fachgespräche zu führen und Ihre Fragen zu beantworten. Über 260 Aussteller präsentieren sich und ihre Produkte und Dienstleistungen auf 15000 Quadratmetern. Mehr als 1200 Fuhrparkentscheider sind vor Ort, was großartige Möglichkeiten zum Austausch und Netzwerken bietet.



BAG-Urteil: Resturlaub kann nicht mehr automatisch verfallen

Am 20. Dezember 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche eines Angestellten grundsätzlich nicht automatisch verfallen dürfen. Vorangegangen ist ein EuGH-Urteil, nun wurde die Entscheidung durch das BAG bestätigt. Welche Ausnahmen es hierbei gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.



Die Euro-7-Norm und was sie mit sich bringt

Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission zur Euro-7-Norm ist nach mehreren Aufschüben veröffentlicht worden und steht nun in der Diskussion. Bereits das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euro-4-Norm und niedriger, brachte viele Einschränkungen und Diskussionen mit sich. Die ab 2025 geltende Euro-7-Norm dürfte diesmal vor allem in der immer größer werdenden Elektroauto-Community für hitzigen Gesprächsstoff sorgen.



Alles was man zum Thema Winterreifen wissen muss

Von O bis O, so gilt die einfache Faustregel für die Winterreifen-Saison. Doch jedes Jahr stellt sich wieder die Frage brauche ich tatsächlich Winterreifen oder reichen doch die Allwetter-Reifen? Und auf was muss ich beim Reifenwechsel alles achten? Tun es denn nicht noch die alten Reifen vom letzten Jahr? Egal für welche Art der Reifen Sie sich auch entscheiden, im Vordergrund sollte immer ganz klar die Sicherheit stehen.



Grundsatzurteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung - was Sie nun beachten müssen

Ob klein oder groß: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nachvollziehbar erfassen. Das ist nichts Neues und wird zum wiederholten Male durch Rechtsprechungen dieser Art bestätigt. Urteile des BAG gelten in der Regel jedoch als Paukenschlag und sorgen für dringenden Handlungsbedarf. Neben der damit klargestellten, gesetzlichen Pflicht bringt die Arbeitszeiterfassung aber auch viele Vorteile für Arbeitgeber und Ihre Angestellten, soweit die kostbare Arbeitszeit jetzt nicht mit einer lästigen, händischen Arbeitszeiterfassung verschwendet wird.


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