Neue Auflagen zur Arbeitszeiterfassung durch EuGH-Urteil
Mit einer enormen Reichweite verbreitete sich heute das Urteil aus Luxemburg. Dort fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, welches sich gravierend auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers in Sachen Arbeitszeiterfassung auswirken dürfte. Demnach sind Arbeitgeber in der Europäischen Union ab sofort verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zwingend und vollständig zu erfassen.